Die Gewaltformen
Das Phänomen der häuslichen Gewalt zeigt sich offen auf allen Niveaus der Gesellschaft. Keines wird davon verschont. Weder Geld, Bildung, Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, noch die religiöse Ausrichtung kann davon schützen. Darunter leiden Frauen, Männer, Kinder und Haustiere.
Gewalt kann man grob in drei Kategorien unterteilen: die emotionale, die physische und die psychische Gewalt. Eine genauere Unterteilung führt zu folgedenden Kategorien: physische, psychische, ökonomische, soziales, sexuelle und strukturelle Gewalt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen über eine siebte Kategorie der Gewalt zu schreiben, die im deutschen Sprachraum zu wenig erwähnt wird, aber über welche mich meine Klientinnen in ihren Berichten und über die Manifestation des Phänomen der interfamiliären oder häuslichen Gewalt aufmerksam gemacht haben. Ich spreche vom geistlichen Missbrauch im Kontext der häuslichen Gewalt.
Die Forschung über geistlichen Missbrauch in den religiösen Institutionen steckt noch in den Kinderschuhen. Der Begriff geistlicher Missbrauch oder spiritual abuse wurde von Jeff Van Vonderen geprägt - im Kontext der religiösen Institutionen als Machtmissbrauch seitens der Vertretenden göttlicher Macht auf Erden wie Pfarrer, Seelsorger oder leitende Personen gegenüber der religiösen Mitglieder.
Geistlicher Missbrauch im Kontext der häuslichen Gewalt heisst religiöse Praktiken oder den Glauben einer anderen Person aufzuwingen. Diese kann sich in verschiedenen Maskierungen zeigen. Hier liste ich einige währen meiner beruflichen Tätigkeit indirekt miterlebte Manifestationen auf:
- Eine Person zwingt die andere Person ihren Glauben anzunehmen.
- Eine Person zitiert Texte aus einem heiligen Buch mit der Absicht, die andere Person zu kontrollieren.
- Die gewalttätige Person begründet die Gewalt an der anderen Person durch eine ihm von Gott zugeteilte legitimierte Macht.
- Eine Person wurde gelehrt, dass die Trennung und/oder Scheidung von der gewalttätigen Persnon nicht von Gott akzeptiert wird, und somit die Beziehung mit Gott für immer abgebrochen wird.
- Eine Person wirft das heilige Buch an den Kopf der anderen Person.
- Eine Person zwingt die andere Person seine sexuelle(n) ausserheliche(n) Beziehung(en) mit anderen als ein von Gott erteiltes Privilegium zu akzeptieren.
- Eine Person zwingt die andere Person stundenlang zu beten.
- Eine Person verhindert, dass die andere Person an ihrer kirchlichen Aktivitäten teilnimmt.
- Eine Person respektiert die Religionsfreiheit der anderen Person nicht.
Meine berufliche Erfahrung
Unter den vielen Fällen, die ich beraten und begleitet habe, werden hier drei Anlässe der Interventionen kurz beschrieben.
Frau A ist verheiratet und erlebt seit Jahren häusliche Gewalt. Seit kurzem begann Frau eine Kirche zu besuchen. Sie lud ihre Kollegin der Kirche zu ihr nach Hause ein. Diese wurde vom Ehemann beim Besuch beschimpft und jeglicher Kontakt von Frau A zur Kirche untersagt. Frau A war gezwungen, durch die Umstände und weitere Drohungen die gemeinsame Wohnung zu verlassen und Schutz und Sicherheit zu suchen.
Frau B und ihr Ehemann sind Mitglieder einer Kirche. Sie sind verheiratet. Frau B erlebt Häusliche Gewalt seit Jahren. Der Pfarrer unterstütz die Beiden über eine längere Zeit vergebens. Frau sucht sich eine Wohnung und reicht die Trennung ein. Als Frau B vom getrennten Ehemann mit Mord bedroht wird und eine Anzeige gegen ihn erstattet, wird sie vom Pfarrer zensuriert. Sie hätte ihrem getrennten Ehemann vergeben sollten.
Frau C musste auf Grund der Gewalttaten ihres Ehemannes die Wohnung verlassen und Schutz und Sicherheit in einer Kriseninterventionsstelle suchen. Frau C macht sich auf die Suche nach einer Wohnung in einem anderen Kanton und berichtet mit grosser Freude, dass sie eine Zusage bekommen hat. Sie lobt, preist und dankt ihren Gott dafür. Eine Mitarbeiterin beginnt einen gewaltigen Diskurs über die Religion und zensuriert die Klientin so, dass diese ihre Freude und Dankbarkeit nicht ausdrücken kann. Frau C ist schokiert und kriegt kein Wort mehr heraus.
Aufruf
Gemeinsam auf dem Weg der Bekämpfung der häuslichen Gewalt zu sein, heisst für mich, die Verantwortung wahrzunehmen, Mut zu zeigen und das Schweigen zu brechen, weil die Befreiung des Kreislaufes der Gewalt ein langwieriger Prozess ist, der die Wiederherstellung der Würde des Menschen beabsichtigt.
Es ist unerlässlich die religiösen Begründungszusammenhänge in vielen Fällen von häuslicher Gewalt nicht zu unterschätzen, sei dies innerhalb oder ausserhalb der Institutionen, die diese direkt oder indirekt bekämpfen. Die religiösen Institutionen können sehr viel zur Bekämpfung der Gewalt beitragen. Es freut mich zu sehen, dass einige wenige religiöse Institutionen die häusliche Gewalt wieder thematisieren. Sie entwickeln Konzepte, verfassen Merkblätter für die leitenden Personen, veröffentlichen die wichtigsten Informationen und Hilfeeinrichtungen in ihrer Website und nutzen die Möglichkeit in ihren wöchentliche Treffen die Mitglieder mit der Unterstützung von Fachpersonen darüber zu informieren.
Die Bekämpfung von interfamiliärer oder häuslicher Gewalt ist ohne die Zusammenarbeit von Kooperationspartnerinnen nicht möglich. Viele Klientinnen haben allein und/oder durch Kooperationspartnerinnen wie Polizei, Frauenhäuser, Ärztinnen, Krankenhäuser, Psychotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, Lehrerinnen, Arbeitgeberinnen, nachbarinnen und Seelsorger den Weg zu uns gefunden.
Ich möchte mich im Voraus bei allen bedanken, die sich durch diesen kleinen Beitrag über ihre eigene Einstellung und Verantwortung zum geistlichen Missbrauch in verschiedenen Kontexten Gedanken machen und sich für die Achtung der Menschenwürde entschieden haben.
Rossimar Mätzler
.jpg)